Dülmen, den 07.01.2021
Liebe Eltern,
nachdem Sie sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, dass an den Schulen in NRW bis zum 31.01.2021 Distanzlernen stattfinden wird, kann ich Sie nun mit Informationen des Ministeriums auf den aktuellen Stand bringen (aus der aktuellen Schulmail von heute):
Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:
Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.
Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:
Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen.
Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Soweit die Informationen aus dem Ministerium. Ich möchte Sie herzlich bitten, von der Möglichkeit einer Notbetreuung wirklich nur im Bedarfsfall und bei vorliegenden Gründen Gebrauch zu machen.
In diesem Falle finden Sie das entsprechende Antragsformular auf unserer Homepage oder auf der Seite
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/07012021-schulbetrieb-ab-dem-11-januar-2021
Den Antrag können Sie uns dann per E-Mail zusenden oder in den Briefkasten der Schule einwerfen.
Es ist für unsere Planung aber unbedingt notwendig, dass Sie einen Betreuungsbedarf umgehend (also noch vor Montag!) bei der Klassenlehrerin oder per Mail bei mir schon vorab anzeigen!
Über alles Weitere, insbesondere die Angaben zum Distanzlernen in der jeweiligen Klasse, werden Sie über die Klassenlehrerin Ihres Kindes informiert werden.
Wir bemühen uns selbstverständlich auch weiterhin, Sie immer aktuell auf dem Laufenden zu halten!
Bei Rückfragen oder Problemen erreichen Sie mich – wie gewohnt – unter der E-Mail Adresse
schulleitung@ake.duelmen.org
und erhalten dann auch zeitnah eine Antwort.
Bleibt mir zum jetzigen Zeitpunkt nur, herzliche Grüße an Sie und vor allen Dingen „unsere“ Kinder auszurichten und zu hoffen, dass wir alle auch weiterhin gut durch diese Zeit kommen.
Ihr
Michael Lodweg