Ansprechen von Kindern durch fremde Personen

Tipps und Verhaltensmaßnahmen für Eltern und Kinder
Zur Vorbeugung:

  • Schicken Sie Ihr Kind, falls möglich, in kleinen Gruppen zusammen mitanderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz.
  • Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind nach „Notinseln“ für denSchulweg um: z.B. ein Geschäft, in dem es die Kassiererin ansprechen kann, eine Straße, auf der sich viele Menschen bewegen, oder ein Haus, wo es klingeln kann. Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass ein Täter sein Vorhaben aufgibt, wenn ein Kind sich z.B. durch Klingeln an einem Haus Hilfe einholt.
  • Kinder sollten Distanz zu Fahrzeugen und fremden Personen halten, auch wenn sie angesprochen werden. Sie sollen auf keinen Fall auf Zuruf an ein fremdes Fahrzeug herantreten oder sogar einsteigen.
  • Kinder müssen auch lernen, dass sie eine Aufforderung oder einen Zuruf (insbesondere von Fremden) ignorieren und weitergehen dürfen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auf den Zuruf nicht einzugehen braucht und dass es nicht unhöflich ist, wenn es einfach weitergeht.
  • Halten Sie Ihr Kind dazu an, Absprachen bzgl. Uhrzeit und Treffpunkt einzuhalten und erklären Sie Ihrem Kind immer wie es Sie erreichen kann, damit sie sich aufeinander verlassen können.
  • Wenn Ihr Kind einmal gegen diese Regel verstoßen hat, schimpfen Sie nicht in panischer Aufregung mit ihm, sondern gehen Sie mit ihm die getroffenen Absprachen erneut in Ruhe durch. Ein verängstigtes Kind wird sich in einem Wiederholungsfall nicht mehr an Sie wenden, wenn es mit einer aufwühlenden Reaktion konfrontiert wird und möglicherweise auch noch Vorwürfe erntet.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. So sollte es sich nicht scheuen, andere Erwachsene anzusprechen, um Hilfe zu bitten oder auch als letztes Mittel, laut um Hilfe zu schreien.
  • Wird es durch einen Täter bedrängt, sollte es sofort weglaufen und laut schreien. Täter sind stets bestrebt, unauffällig und von der Öffentlichkeit unbemerkt ihre Kontakte zum Kind aufzubauen.
  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer der Polizei 110 kennen.
  • Nehmen Sie sich täglich Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Vermitteln Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alle Erlebnisse erzählen kann, die ihm „komisch“ vorgekommen sind oder vor denen es sich ängstigt.
  • Kinder sollen im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren, damit sie Selbstbewusstsein entwickeln können. Täter sprechen bevorzugt unsicher und unselbstständig wirkende Kinder an, daher ist Selbstbewusstsein ein wirksamer Schutz!

Im Akutfall:

  • Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen oder sogar bedrängt wurde, bemühen Sie sich zunächst, Ruhe zu bewahren. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es jetzt bei Ihnen sicher ist und loben Sie es dafür, dass es sich Ihnen direkt anvertraut hat.
  • Glauben Sie ihrem Kind und hören Sie seiner Schilderung aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“ oder Vorhaltungen zu machen („…aber ich habe dir doch hundert Mal gesagt, dass du das nicht machen sollst…“).
  • Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei oder suchen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle auf, damit diese weitere Maßnahmen zeitnah durchführen kann.
  • Für weitere Nachfragen steht Ihnen das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz gerne zur Verfügung:

Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle

Bernhard-von-Galen-Str. 7a

48653 Coesfeld

Tel.: 02541/14-444