Krankheit & Unterrichtsausfall

 

Krankheit

Krankmeldung
Bitte melden Sie Ihr Kind per Mail bis spätestens 7.30 Uhr krank und benutzen Sie dazu das Formular unter diesem Link (Anmeldung erforderlich): Krankmelden

Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zur Fehlzeitenregelung für Eltern

Entschuldigung
Ein ärztliches Attest legen Sie bitte immer genau dann vor, wenn ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien oder direkt vor oder nach einem langen Wochenenden erkrankt.
Bei häufigem oder unentschuldigtem Fehlen kann ein ärztliches Attest von der Schule eingefordert werden.

Unterricht und Hausaufgaben
Informationen zum täglichen Unterricht sowie zu den Hausaufgaben bekommen die Kinder in der Regel durch Nachbarkinder oder Freunde übermittelt. Sie können diese allerdings auch bei der Klassenlehrerin oder den Fachlehrern erfragen.

Unfall während der Unterrichtszeit oder des Schulweges
In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Sollte ein Arztbesuch erforderlich werden, informieren Sie bitte schnellstmöglich Frau Dammann im Sekretariat (02594-4890) oder die Klassenlehrerin, da in diesem Fall ein Unfallbericht für die Unfallkasse erstellt wird. In der Regel werden die Kosten der Behandlung übernommen.

Ansteckende Krankheiten
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit wie Masern, Mumps, Röteln, etc. erkrankt ist. Bitte informieren Sie uns auch über einen Läusebefall.

Beurlaubung

Beurlaubung vom Unterricht
Eine Beurlaubung für Ereignisse, die vorher bekannt sind (z.B. Familienanlässe, religiöse Gründe, Teilnahme an Wettbewerben, etc.) ist grundsätzlich rechtzeitig vorher mit schriftlicher Begründung zu beantragen. Beurlaubungen bis zu einem Tag können von der Klassenlehrerin genehmigt werden. Beurlaubungen von mehr als einem Tag müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur aus wichtigen Gründen in Ausnahmefällen zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich 3 Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Akten zu nehmen.

Unterrichtsausfall

Kernzeit
Die Zeit von der 1. bis zur 4. Stunde (8.00 Uhr bis 11.40 Uhr) sehen wir als Unterrichtskernzeit an. In dieser Zeit können Sie sich darauf verlassen, dass der Unterricht zuverlässig stattfindet. Diese Regelung halten wir auch im Krankheitsfall einer oder mehrerer Lehrkräfte aufrecht. Daher beschränkt sich ein möglicher Unterrichtsausfall auf die 5. und 6. Randstunde.

Randstunden
Trotz größter Mühe ist es leider nicht immer möglich, Unterrichtsausfall zu vermeiden. Bei kurzfristigen Stundenplanänderungen lassen wir die Kinder nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Rücksprache mit ihren Eltern nach Hause. Sollten Sie dennoch auf eine Betreuung Ihres Kindes angewiesen sein, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin oder unser Sekretariat.

Hitzefrei
Bei längeren Hitzeperioden werden wir den Unterricht nach der 4. Stunde um 11.40 Uhr beenden, weil in den Klassenräumen dann mitunter Temperaturen von über 30° herrschen und ein vernünftiger Unterricht dann nicht mehr möglich ist. Auch in diesem Fall werden Sie rechtzeitig einen Tag vorher informiert. Die Betreuung bleibt gewährleistet.